FFA
Clearing
Der Abschluss eines FFA Vertrags "Over the Counter" bietet zwar große Flexibilität und geringen Abwicklungsaufwand, aber er birgt in Einzelfällen auch nicht zu unterschät-zende Gefahren. Es handelt sich hierbei um das Kreditrisiko oder Ausfallrisiko der jeweiligen Gegenpartei. Aufgrund der hohen Frachtratenvolatilität kann der Besitz eines FFAs schon über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum zu enormen Verlusten führen. Um sicher zu gehen, dass man als zu kompensierende Handelspartei nach Ablauf der Laufzeit eines FFAs nicht mit leeren Händen da steht, wählen mehr und mehr Unternehmen das Clearing.
Im Clearing Prozess übernimmt das Clearing Haus die Rolle als zentrale Gegenpartei für sowohl Käufer als auch Verkäufer des FFA Kontraktes und garantiert durch Übernahme des Kreditrisikos dessen ordnungsgemäße Abwicklung. Neben dem Londoner LCH Clearnet, Europas größtem Clearing Haus, und dem NOS, Norwegian Futures and Options Clearing Haus in Oslo, versucht sich seit Mai 2006 auch SGX Singapur im Bereich Clearing für FFAs zu positionieren. Das Clearing Haus deckt seine Obligationen, indem es bei Abschluss eines FFAs einen Initial Margin und in der Folge auf tagtäglich fortlaufender Basis sogenannte Variation Margins einfordert.
Grundvoraussetzung für das Handeln von FFAs über ein Clearing Haus ist das Einrich-ten eines Margin Kontos. Da es normaler-weise nicht möglich ist, ein solches Konto direkt bei einem Clearing Haus zu eröffnen, wählen die Vertragsparteien ein beim Clearing Haus registriertes General Clearing Member (GCM), welches die Einrichtung des besagten Kontos übernimmt. (Ausnahme bildet die Norwegische NOS, bei welcher ohne zwischengeschaltetem GCM direkt ein Konto eröffent werden kann) General Clearing Member sind große Banken und Finanzhäuser, wie zum Beispiel ABN Ambro, BNP Paribas oder die Deutsche Bank.
Geclearte Over-the-Counter (OTC) FFA Verträge werden genauso gehandelt wie traditionelle OTC Geschäfte. Nachdem der FFA Handel ausgeführt wurde, leitet der FFA Makler die Vertragsdetails direkt an das entsprechende Clearing Haus weiter. Das Clearing Haus informiert die von den Vertragsparteien benannten General Clearing Member, welche daraufhin das jeweilige Kreditrisiko prüfen. Um das Ausfallrisiko abzudecken verlangt das Clearing Haus vorab eine Risiko Rücklage (initial margin), die als Pfand zu verstehen ist und zurückerstattet wird, wenn die abschliessende Abrechnung erfolgt ist oder die FFA Position vorher geschlossen wurde. Sobald das GCM das FFA Geschäft registriert und akzeptiert hat, wird das Clearing Haus zur Gegenpartei und ist damit allein verantwortlich für die Erfüllung des FFA´s.
Die am Ende eines jeden Handelstages von der Baltic Exchange veröffentlichten Baltic Forward Assessments (BFAs) werden für den tagtäglichen Abgleich der finanziellen Ausstände genutzt (mark-to-market). Den vereinbarten FFA Vertragspreisen gegenübergestellt, dienen die BFAs somit als Basis für die Kalkulation der täglichen Gewinne und Verluste einzelner Positionen. (Eine Ausnahme bildet hier wiederum das NOS, welches andere Forward Assessments von Imarex bekommt). Sobald die Abweichung zwischen heutiger Position und der des Vortags festgestellt wurde, wird der Betrag entweder bei den jeweiligen GCMs in Rechnung gestellt oder eben gutgeschrieben. Die Margin Calls werden täglich und in Bar gezahlt. Sollte eine Vertragspartei nicht in der Lage sein, einen eventuellen Verlust umgehend auszugleichen, wird erst der bereits am Beginn gezahlte Initial Margin einbehalten und dann, nach Ablauf zweier Arbeitstage, der Vertrag aufgelöst. Das Papier geht in den Besitz des Clearing Hauses über.